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   OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20 (https://dejure.org/2020,34697)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.11.2020 - 3 MR 60/20 (https://dejure.org/2020,34697)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. November 2020 - 3 MR 60/20 (https://dejure.org/2020,34697)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und Tattoo-Studios

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung von Gaststätten und Tattoo-Studios bestätigt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Teil-Lockdown: Gaststätten und Tattoo-Studios dürfen in Schleswig-Holstein nicht öffnen - Weitere Eilentscheidung nach neuerlichem Corona-Lockdown - Gaststätten und Tattoo-Studios

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 9. April 2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015, a. a. O., juris Rn. 12; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 9. April 2020, a. a. O., juris Rn. 5).

    (Beschl. des Senats v. 9. April 2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2020 - 3 MR 56/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Dass die Reglung des § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG gegen den Parlamentsvorbehalt verstößt, ist nicht erkennbar (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 5. November 2020 - 3 MR 56/20 -).

    Der Verordnungsgeber hat die Beherbergung aus beruflichen Gründen im Interesse der Volkswirtschaft und vor dem Hintergrund der Berufsausübungsfreiheit als gewichtig angesehen (vgl. dazu Beschl. des Senats v. 5. November 2020 - 3 MR 56/20 --).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 9. April 2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 3).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015, a. a. O., juris Rn. 12; Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 9. April 2020, a. a. O., juris Rn. 5).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Der Staat gewährleistet das gesamte Existenzminimum durch eine einheitliche, grundrechtliche Garantie, die unter anderem die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit umfasst (vgl. BVerfG, Urt. vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 -, BVerfGE 125, 175-260, juris Rn. 134 f.).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Das Bundesverfassungsgericht betont, dass auch der Schutz des "eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht weiter reicht als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt und nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern erfasst; bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt "des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs" nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (BVerfG, Urt. v. 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 u. a. -, NJW 2017, 217, 223).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind oder je mehr sie sich denen des Art. 3 Abs. 3 GG annähern (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20-105, Rn. 171 mwN).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht zu den nach § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG möglichen Schutzmaßnahmen in seinem Urteil vom 22. März 2012 (Az. 3 C 16.11, juris Rn. 24) ausgeführt:.
  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Vielmehr kann das Gericht seiner Entscheidung insoweit die - auch aus seiner Sicht plausible - Einschätzung der Behörde zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23. Oktober 2018 - 1 BvR 2523/13 -, BVerfGE 149, 407-421, juris Rn. 20f. m. w. N.).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Bei der Folgenabwägung sind die Auswirkungen auf alle von den angegriffenen Regelungen Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur die Folgen für den Beschwerdeführer (vgl. BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 7. April 2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8; Ziekow in: Sodan/Ziekow, VwGO Großkommentar, 5. Aufl. 2018, § 47 Rn. 395 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 07.05.2020 - 1 B 74/20

    Corona-Pandemie: Tattoo-Stechen wieder erlaubt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 3 MR 60/20
    Auch mit dem Hinweis auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 7. Mai 2020 (- 1 B 74/20 -, juris) vermag die Antragstellerin einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zu begründen.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • OVG Niedersachsen, 06.11.2020 - 13 MN 433/20

    Corona; Fitnessstudio; Normenkontrolleilantrag

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2020 - 11 S 94.20

    Eilantrag eines Tattoo-Studios gegen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 11/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Sportboothäfen

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 3 MR 1/21

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Friseursalons und

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 9. November 2020 (Az. 3 MR 60/20, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 3 KN 42/20

    Feststellung der Rechtmäßigkeit eines coronabedingten Verbots für

    Danach sind in die Ermittlung des Betrages regelbedarfsrelevanter Verbrauchsausgaben in Abteilung 12 von § 5 Abs. 1 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz ausdrücklich Friseurdienstleistungen einbezogen worden (so Beschl. d. Senats v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 49).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    cc) Soweit die Antragstellerin auf ihre Grundrechtsposition aus Art. 14 Abs. 1 GG abhebt, hat der Senat in der vergangenen Zeit wiederholt Zweifel an der Eröffnung des Schutzbereichs kundgetan (vgl. Beschl. v. 12.02.2021 - 3 MR 6/21 -, juris Rn. 35; Beschl. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 30 f.; Beschl. v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 26 f.; Beschl. v. 18.11.2020 - 3 MR 76/20 -, juris Rn. 42 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.02.2021 - 3 MR 6/21

    Corona-Lockdown - Auch Friseure bleiben noch geschlossen

    Letztlich geht es aber (immer noch) darum, generell Kontakte auf der privaten Ebene, die nicht unbedingt erforderlich sind, in der Fläche zu reduzieren (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 36).

    Soweit der Antragsteller auf seine Grundrechtsposition aus Art. 14 Abs. 1 GG abhebt, hat der Senat in der vergangenen Zeit wiederholt Zweifel an der Eröffnung des Schutzbereichs angemeldet (vgl. Beschl. v. 05.11.2020 - 3 MR 56/20 -, juris Rn. 30f.; Beschl. v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 26 f.; Beschl. v. 18.11.2020 - 3 MR 76/20 -, juris Rn. 42f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2020 - 3 MR 66/20

    Beherbergungsverbot während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Ob die seitens der Antragstellerinnen betroffenen Betriebe tatsächlich kein erhöhtes Infektionsrisiko aufweisen, was im Hinblick darauf, dass 75% der Infektionsherde nicht bekannt sind, bereits zweifelhaft ist, ist vor diesem Hintergrund nicht entscheidungserheblich (vgl. Beschl. des Senats v. 09.11.2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 36).

    Im Übrigen wird Bezug genommen auf den Beschluss des Senats vom 13. November 2020 (Az. 3 MR 59/29, juris) sowie auf den Beschluss vom 9. November 2020 (Az. 3 MR 60/20, juris).

  • VG Schleswig, 17.11.2020 - 1 B 152/20

    Keine Ausnahmegenehmigung für AfD-Landesparteitag am kommenden Samstag

    Zunächst spricht Überwiegendes dafür, dass die aktuelle Corona-LVO insgesamt formell und materiell rechtmäßig ist, weil ihr Inhalt nicht die Grenzen der Verordnungsermächtigung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) überschreitet und nicht gegen höherrangiges Recht verstößt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 14).

    Nachvollziehbar festzustellen ist insoweit, dass die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle stark ansteigend ist und per Stand 30. Oktober 2020 in Schleswig-Holstein sechs Kreise bzw. kreisfreie Städte die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche, ab der es für die Gesundheitsbehörden zunehmend schwierig wird, die Ansteckungen nachzuverfolgen, überschritten haben (vgl. u. a. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20, Rn. 35 m. w. N.).

    So besteht nicht nur die Gefahr, das Infektionsgeschehen weiter zu tragen und das Virus zu verbreiten; im Falle einer Virusübertragung auf dem Weg zu der jeweiligen Veranstaltung fehlt zudem die Möglichkeit einer Nachverfolgung (so bereits OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 36).

  • OVG Sachsen, 17.11.2020 - 3 B 369/20

    Kontaktbeschränkung; Patchworkfamilie; Gaststätte; Kantine; Fitnessstudio;

    Die Entscheidung des Verordnungsgebers, Kantinen und Mensen als zur Verpflegung in den Betrieben und Bildungsstätten notwendig zu erachten, ist nachvollziehbar, da diese der Grundversorgung mit Mahlzeiten während eines Arbeits- und Studientags dienen, zumal Mahlzeiten auch häufig nicht am Arbeitsplatz eingenommen werden können (vgl. OVG Schl.-H., Beschl. v. 9. November 2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 42).
  • VG Hamburg, 17.11.2020 - 21 E 4586/20

    Erfolgloser Antrag der Betreiberin einer Gaststätte auf einstweilige

    (c) Nach alledem stehen die mit der angegriffenen Betriebsuntersagung für Gaststätten verbundenen Eingriffe in die Grundrechte der Antragstellerin noch in einem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Regelung verfolgten Zweck, ganz erhebliche Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen im Falle einer unkontrollierten Infektionsausbreitung zu verhindern (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 9.11.2020, 13 B 1656/20.NE, Rn. 47; vgl. auch OVG Schleswig, Beschl. v. 9.11.2020, 3 MR 60/20, juris, Rn. 37).

    Es dürfte vielmehr sowohl für die in § 15 HmbSARS-CoV EindämmungsVO angelegten Differenzierungen und Ausnahmen im Bereich von Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 9.11.2020, 3 MR 60/20, juris, Rn. 42) als auch für die Ungleichbehandlung anderer Bereiche gegenüber dem Gaststättengewerbe (vgl. dazu ausführlich OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.11.2020, OVG 11 S 111/20, juris, Rn. 56 ff.) - hinreichende - sachliche Gründe geben.

  • VG Berlin, 12.11.2020 - 14 L 516.20

    Schlosspark Theater bleibt für das Publikum geschlossen

    In einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wobei auch so genannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; ferner z.B.: OVG Bremen, Beschlüsse vom 09.11.2020, a.a.O.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 06.11.2020 - 13 MN 411/20 -, a.a.O., Rn. 36; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - 11 S 14/20 -, juris Rn. 9).

    Insofern durfte der Verordnungsgeber - auch nach den Erfahrungen aus dem "lockdown" während der ersten Infektionswelle - von einem gesteigerten öffentlichen Interesse an der Aufrechterhaltung gerade dieser Dienstleistungen ausgehen (vgl. zu allem Vorstehenden: OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 04.11.2020, a.a.O., Rn. 55, sowie ferner OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 09.11.2020 - 3 MR 60/20 - [im Volltext noch unveröffentlicht]).

  • VG Schleswig, 12.01.2021 - 1 B 4/21

    Coronapandemie: Praxis für integrative Lerntherapie darf öffnen

    Nachvollziehbar festzustellen ist insoweit, dass die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle stark ansteigend ist und per Stand 6. Januar 2021 in Schleswig-Holstein zwölf Kreise bzw. kreisfreie Städte die Zahl von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche, ab der es für die Gesundheitsbehörden zunehmend schwierig wird, die Ansteckungen nachzuverfolgen, überschritten haben (vgl. u. a. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20, Rn. 35 m. w. N.).

    So besteht nicht nur die Gefahr, das Infektionsgeschehen weiter zu tragen und das Virus zu verbreiten; im Falle einer Virusübertragung auf dem Weg zu der Praxis des Antragstellers besteht zudem die Gefahr, dass eine Kontaktnachverfolgung nicht möglich wäre (so bereits OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. November 2020 - 3 MR 60/20 -, juris Rn. 36).

  • VG Berlin, 01.12.2020 - 14 L 559.20

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen in Zeiten der Corona-Pandemie

  • VG Berlin, 25.11.2020 - 14 L 589.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.11.2020 - 3 MR 76/20

    Korona-Pandemie -Schließung von Wellness-Studios Schleswig-Holstein

  • VG Berlin, 05.03.2021 - 4 L 31.21

    Verbot der Öffnung von Wettvermittlungsstellen für den Publikumsverkehr

  • VG Schleswig, 28.12.2020 - 1 B 169/20

    Corona: Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs von Angelteichen

  • OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 370/20

    Corona; Schließung; Gaststätte

  • VG Berlin, 23.11.2020 - 14 L 549.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • VG Schleswig, 01.03.2021 - 1 B 21/21

    Friseure und Nagelstudios in Flensburg bleiben geschlossen

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